Haus- und Vereinsordnung
Verein kreARTiv
Diese Haus- und Vereinsordnung regelt das Zusammenleben der Mitglieder sowie die Nutzung der Infrastruktur des Vereins.
Sie dient dem respektvollen Umgang miteinander und dem verantwortungsvollen Umgang mit Räumlichkeiten und Equipment.
1. Mitgliedschaft
Grundsätzlich werden nur außerordentliche Mitglieder aufgenommen.
Außerordentliche Mitglieder können:
- die Infrastruktur des Vereins nutzen
- an Vereinsaktivitäten teilnehmen
Sie besitzen jedoch kein Stimmrecht in der Generalversammlung und sind
nicht zur Übernahme einer Vereinsfunktion verpflichtet.
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
2. Schnuppern
Interessierte Personen können maximal zwei mal die Proberäume als Gäste nutzen.
Danach ist eine Entscheidung über eine Mitgliedschaft (Voll- oder Tagesmitglidschft) zu treffen.
3. Nutzung der Proberäume
Die Nutzung der Proberäume erfolgt:
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- gemäß Belegungsplan
- unter Rücksichtnahme auf andere Mitglieder
Die Räume sind nach der Nutzung:
- sauber zu hinterlassen
- Müll zu entsorgen
- Equipment ordnungsgemäß zurückzustellen
4. Umgang mit Equipment
Vereinseigenes Equipment ist sorgfältig zu behandeln.
Schäden oder Defekte sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden kann das betreffende Mitglied
haftbar gemacht werden.
5. Verhalten im Vereinslokal
Alle Mitglieder verpflichten sich zu:
- respektvollem Umgang miteinander
- verantwortungsvollem Umgang mit Alkohol
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Diskriminierendes oder aggressives Verhalten wird nicht toleriert.
6. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen des Vereins gelten die jeweiligen organisatorischen Regeln.
Den Anweisungen der verantwortlichen Personen oder des Vorstandes ist Folge zu leisten.
7. Sicherheit und Haftung
Die Nutzung der Vereinsräume erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Der Verein haftet nicht für persönliche Gegenstände der Mitglieder oder Gäste.
8. Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann der Vorstand folgende Maßnahmen ergreifen:
- Verwarnung
- temporäre Einschränkung der Nutzung der Infrastruktur
- Ausschluss aus dem Verein gemäß Statuten
9. Inkrafttreten
Diese Haus- und Vereinsordnung tritt mit Beschluss des Vorstandes in Kraft und ist für alle Mitglieder verbindlich, und kann jederzeit an veränderte Gegebenheiten angepasst werde.
